2 Reaktionen

Die Neuerungen von Firefox 67 für Android

Geschätzte Lesedauer:

Neben Firefox für Desktop-Betriebssysteme hat Mozilla auch Firefox 67 für Android veröffentlicht. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Neuerungen von Firefox 67 für Android zusammen.

Download Mozilla Firefox 67.0 für Android

Neben der Desktop-Version von Firefox 67 hat Mozilla ebenfalls Firefox für Android auf Version 67 aktualisiert.

Verbesserte Sicherheit

Auch in Firefox 67 hat Mozilla wieder zahlreiche Sicherheitslücken geschlossen, worunter auch welche sind, die von Mozilla als besonders schwerwiegend eingestuft werden.

Such-Widget für den Startbildschirm

Firefox 67 für Android besitzt ein optionales Such-Widget für den Android Startbildschirm. Das Widget besteht aus einem Suchfeld und öffnet bei Klick darauf den regulären Firefox mit geöffneter Such- und Adressleiste. Ein Mikrofon-Symbol erlaubt einen direkten Aufruf der Sprach-Funktion.

Such-Widget Firefox 67 für Android

Sonstige Neuerungen

Das Gastsitzung-Feature wurde aus Firefox entfernt. Alternativen dazu sind private Tabs oder der Gastmodus von Android selbst, falls vorhanden. Außerdem wurde das Scrolling verbessert und das Setzen von Firefox als Standard-Browser wurde vereinfacht.

Dazu kommen wie immer diverse Plattform-Verbesserungen in Form unterstützter Webstandards sowie Bugfixes.

Dieser Artikel wurde von Sören Hentzschel verfasst.

Sören Hentzschel ist Webentwickler aus Salzburg. Auf soeren-hentzschel.at informiert er umfassend über Neuigkeiten zu Mozilla. Außerdem ist er Betreiber von camp-firefox.de, der ersten Anlaufstelle im deutschsprachigen Raum für Firefox-Probleme aller Art. Weitere Projekte sind firefox.agenedia.com, mozilla.de, firefoxosdevices.org sowie sozone.de.

2 Kommentare - bis jetzt!

Eigenen Kommentar verfassen
  1. rugk
    schrieb am :

    Neeein… Warum haben sie das Gastsitzungsfeature entfernt??? Warum…
    Das war so nützlich.

    Insbesondere mit Android's "Anwendung anpinnen"-Funktion. Da konntest du jemanden deim Gerät mit einem Firefox in der Gastsitzung geben und eben diese Person konnte dann nur mal kurz in der Sitzung surfen und nichts anderes mit dem Gerät mache.

    Das war so praktisch! Wirklich jetzt… genau der Zweck, den eine Gastsitzung meiner Meinung nach erfüllen soll.

    Den Supportartikel gelesen:

    * "privates Surfen" ist nicht dasselbe, weil aus dem Modus kommt man wieder heraus als Gast und kann die "normalen" Tabs anzeigen. Das will man nicht, wenn mein sein gerät gerade ausleiht.

    * "Gastmodus Ihres Gerätes" ist mir relativ unklar, was gemeint ist. Wenn es das Android-Nutzer-Feature ist, dann ist das echt zu viel. Alleine dahin zu wechseln dauert Sekunden… Ich möchte aber einfach nur meinen "Browser ausleihen".

  2. Sören Hentzschel Verfasser des Artikels
    schrieb am :

    * "privates Surfen" ist nicht dasselbe, weil aus dem Modus kommt man wieder heraus als Gast und kann die "normalen" Tabs anzeigen. Das will man nicht, wenn mein sein gerät gerade ausleiht.

    Genau das ist aber auch mit dem Gastmodus der Fall. Wem auch immer du das Gerät gibst, kann den Gastmodus einfach beenden und hast dann normalen Firefox-Zugriff und die Daten der Gastsitzung werden gelöscht. Insofern ist das tatsächlich nicht wirklich anders als der private Modus.

    In deinem Fall macht wohl das von dir angesprochene "Anwendung anpinnen" den Unterschied. Aber in Zusammenhang damit wurde das Firefox-Feature meines Wissens nie beworben. Erst dadurch gewinnt das Feature überhaupt einen Mehrwert. Aber das scheint mir fast ein Geheimtipp zu sein. Ich wäre da auch nicht drauf gekommen (ich kannte bis gerade nichtmal das Anpinnen-Feature).

Und jetzt du! Deine Meinung?

Erforderliche Felder sind mit einem Asterisk (*) gekennzeichnet. Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
  1. Nach Absenden des Kommentar-Formulars erfolgt eine Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten durch den datenschutzrechtlich Verantwortlichen zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage auf Grundlage Ihrer durch das Absenden des Formulars erteilten Einwilligung.
    Weitere Informationen