0 Reaktionen

Firefox für Android unterstützt ab sofort fünf weitere Add-ons, mehr in 2023

Geschätzte Lesedauer:

Firefox für Android unterstützt bislang nur eine von Mozilla ausgewählte Menge an Erweiterungen. Während es im kommenden Jahr mit der Unterstützung vom Manifest v3 eine deutlich größere Auswahl an Erweiterungen geben soll, unterstützt Firefox Nightly für Android bereits jetzt fünf weitere Add-ons.

Firefox für Android unterstützt fünf weitere Add-ons

Während Firefox für Desktop-Betriebssysteme eine große Auswahl an Erweiterungen bietet, stehen Nutzern von Firefox für Android bisher genau 18 Erweiterungen zur Auswahl. Nutzer der Nightly-Version von Firefox für Android können ab sofort aus fünf weiteren Add-ons auswählen. Diese werden dann auch in der Beta- sowie finalen Firefox-Version zur Verfügung stehen, sobald diese die Versionsnummer 110 erreichen.

Das sind die neuen Erweiterungen

  • Die erste neue Erweiterung kommt von Mozilla selbst: Firefox Relay ist ein Dienst, der die persönliche E-Mail-Adresse vor Spam und unerwünschter Offenlegung schützt. Mit der dazugehörigen Browser-Erweiterung lassen sich auf einfache Weise E-Mail-Masken erstellen.
  • Tampermonkey ist ein sogenannter Userscript-Manager. Dieser erlaubt die Ausführung von benutzerdefiniertem JavaScript auf Websites.
  • Mit der Erweiterung Read Aloud ist es möglich, Texte auf Websites vorlesen zu lassen. Dabei werden über 40 Sprachen unterstützt.
  • AdNauseum reiht sich in die Kategorie der Werbeblocker und Datenschutz-Erweiterungen ein.
  • Die fünfte Erweiterung ist ClearURLs. Diese entfernt automatisch Tracking-Parameter aus Links auf Websites.

Weitere Add-ons bereits jetzt in Firefox Nightly und Beta nutzen

Während die oben genannten Erweiterung ab sofort direkt in Firefox Nightly für Android ausgewählt werden können, kann jeder Nutzer von Firefox Nightly sowie Firefox Beta eine eigene Sammlung erstellen, auf die sich beliebige Erweiterungen setzen und damit bereits jetzt nutzen lassen – sofern Firefox für Android die von den jeweiligen Erweiterungen genutzten Erweiterungs-Schnittstellen unterstützt.

Manifest v3 und viele neue Erweiterungen in 2023

Worüber ich bereits im September weltweit als erstes und dann mit weiteren Hinweisen noch einmal im Oktober berichtete, hat Mozilla jetzt auch nochmal in Form eines Artikels auf dem eigenen Blog offiziell gemacht: In Zukunft wird der Nutzer auch auf Android aus sehr viel mehr Erweiterungen auswählen können.

Mozilla arbeitet bereits seit längerer Zeit an der Implementierung des sogenannten Manifest v3 (MV3) für die Desktop-Version von Firefox und den in diesem Zusammenhang notwendigen Anpassungen der Erweiterungs-Schnittstellen. Im kommenden Jahr wird Mozilla das MV3 auch für Android adaptieren. Hier befindet man sich zwar noch in der frühen Planung, aber Mozilla verspricht mit dem Manifest v3 verschiedene Vorteile für mobile Erweiterungen wie einen verbesserten Umgang mit Prozess-Neustarts und eine größere Sicherheit durch das Aufteilen der Erweiterungen in eigene Prozesse. Mit der Verfügbarkeit des MV3 für Android möchte Mozilla dann auch die Erweiterungsplattform dahingehend öffnen, dass der Nutzer nicht mehr auf die kurze Liste von Erweiterungen limitiert ist, wie sie heute existiert.

Dieser Artikel wurde von Sören Hentzschel verfasst.

Sören Hentzschel ist Webentwickler aus Salzburg. Auf soeren-hentzschel.at informiert er umfassend über Neuigkeiten zu Mozilla. Außerdem ist er Betreiber von camp-firefox.de, der ersten Anlaufstelle im deutschsprachigen Raum für Firefox-Probleme aller Art. Weitere Projekte sind firefox.agenedia.com, mozilla.de, firefoxosdevices.org sowie sozone.de.

Und jetzt du! Deine Meinung?

Erforderliche Felder sind mit einem Asterisk (*) gekennzeichnet. Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
  1. Nach Absenden des Kommentar-Formulars erfolgt eine Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten durch den datenschutzrechtlich Verantwortlichen zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage auf Grundlage Ihrer durch das Absenden des Formulars erteilten Einwilligung.
    Weitere Informationen